Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Alpintrekker Bergtouren und Höhenangst-Training
Alpintrekker Bergtouren und Höhenangst-Training nachstehend Alpintrekker genannt.

§ 1 Abschluss des Pauschalreisevertrages

​1.1. Mit der Anmeldung bietet der Buchende/die Buchende; nachfolgend Gast, Alpintrekker verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrags an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme von Alpintrekker zustande. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Die Anmeldung erfolgt durch, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden.

​1.2. Der hat für alle Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

​1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Alpintrekker zustande.

​1.4. Reisen, die weniger als 24 Std. dauern und deren Preis 500.- € / Person nicht übersteigt gelten die Vorschriften für Pauschalreisen nicht. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf §651a Absatz 5 BGB.

§ 2 Bezahlung

​2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für Alpintrekker ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, die Alpintrekker den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein Sicherungsschein i.S.v. § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.

2.2. Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises fällig.

​2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1. abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1. mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1. möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.

​2.4. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Alpintrekker nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2.) zu verlangen.

​2.5. Unter § 2 Bezahlungen fallen auch die Höhenangst-Trainings Training I und II.

​2.6. Bezahlungen für Höhenangst-Trainings Ein- und Zwei-Tages-Einzeltrainings sowie Duo-Trainings und allen anderen Coaching-Maßnahmen ohne Übernachtung und ohne Halbpension siehe § 11 unserer AGB.

§ 3 Leistungs- und Preisänderungen

3.1. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Alpintrekker nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Alpintrekker ist in diesem Fall verpflichtet den Gast über Änderungen und Abweichungen unverzüglich nach Bekanntwerden zu informieren.

​3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

​3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Gast berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Gast kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Alpintrekker eine Ersatzreise anbietet.

§ 4 Rücktritt des Gastes, Umbuchung oder Ersatzreisende

​4.1. Rücktritt des Gastes, Umbuchung oder Ersatzreisende bei allg. buchbaren Katalog- und Online veröffentlichten Touren/Programmen

​4.1.1 Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Alpintrekker. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.1.2. Tritt der Gast vom Pauschalreisevertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, verliert Alpintrekker den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h Absatz 2 BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung der aufgeführten Entschädigungspauschalen berechnet. Die Rücktrittskosten betragen pro Reisenden:

- bis 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- ab 14. bis 5. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
- ab 4. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises

Als Zeitpunkt für diese Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei Alpintrekker. Dem Gast bleibt es unverwehrt, Alpintrekker nachzuweisen, dass Alpintrekker kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierten Rücktrittskosten. Ist der Schaden bei Alpintrekker geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Alpintrekker den entstandenen Schaden dementsprechend berechnen.

4.1.3. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder Gast, durch einen Dritten ersetzen lassen und die Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Pauschalreisevertrag übernehmen. Auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. Alpintrekker kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

​4.2. Rücktritt des Gastes, Umbuchung oder Ersatzreisende bei Sondertouren
Sondertouren sind Touren, die individuell für Einzelgäste oder Gruppen ausgearbeitet werden, oder allg. im Katalog- und online veröffentlichte Touren/Programme, die zu einem exklusiven Termin nur für diese Person / Gruppe angeboten werden.

​4.2.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Alpintrekker. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2.2. Tritt der Gast vom Pauschalreisevertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, verliert Alpintrekker den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h Absatz 2 BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung der aufgeführten Entschädigungspauschalen berechnet. Die Rücktrittskosten betragen pro Reisenden:

- bis 15. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
- ab 14. bis oder bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises

Als Zeitpunkt für diese Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei Alpintrekker. Dem Gast bleibt es unverwehrt, Alpintrekker nachzuweisen, dass Alpintrekker kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierten Rücktrittskosten. Ist der Schaden bei Alpintrekker geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Alpintrekker den entstandenen Schaden dementsprechend berechnen.

4.2.3. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder Gast, durch einen Dritten ersetzen lassen und die Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Pauschalreisevertrag übernehmen. Auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. Alpintrekker kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

4.3. Alpintrekker empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie eine Versicherung der Deckung der Kosten für eine Rückbeförderung bei Krankheit, Unfall oder Tod.

§ 5 Rücktritt durch Alpintrekker

​5.1. Alpintrekker kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Hierfür muss die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hervorgehen. Alpintrekker darf bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn für die Reise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Reisende bis dahin geleistete Zahlungen umgehend zurück. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651h IV BGB wird verwiesen.

​5.2. Abbruch aus Sicherheitsgründen oder Änderungen vom geplanten Reiseverlauf wegen unvorhersehbaren bzw. nicht zu beeinflussbaren Umständen (z.B. ungünstige Bergverhältnisse, schlechte Witterungsbedingungen, Lawinengefahr) bleiben Alpintrekker Vertreter (Bergwanderführer/Bergführer) vorbehalten. Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise durch Reiseteilnehmer oder Alpintrekker.- Vertreter verfahren wir wie vorgenannt.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Reise ungeachtet aller Abmahnungen erheblich weiter stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Teilnahme für den Alpintrekker-Vertreter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält, verfahren wir ebenfalls wie vorgenannt. Auf die gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.

§ 6 Gewährleistung

​6.1. Werden Reiseleistungen nicht vertraglich vereinbart erbracht, so kann jeder Gast hierfür Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der Reiseleitung, oder Alpintrekker mitgeteilt werden.

​6.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Gast schuldhaft unterlässt, den Reisemangel unverzüglich mitzuteilen und Alpintrekker dadurch keine Abhilfe schaffen kann.

§ 7 Haftungsbeschränkung

​7.1. Die vertragliche Haftung von Alpintrekker für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden von Alpintrekker weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

​7.2. Alpintrekker haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen und Miet-Motorräder). Diese gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Gast und Alpintrekker; für diese Leistungen übernimmt Alpintrekker keine Haftung.

​7.3. Schäden die durch Verschulden eines Leistungsträgers (z.B. Unterkünfte, Busunternehmen, etc.) verursacht werden, übernimmt Alpintrekker keine Haftung.

​7.4. Schadensersatzansprüche gegenüber Alpintrekker sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Regelungen laut § 651p II BGB weisen wir hin.

§ 8 Mitwirkungspflicht des Gastes

​8.1. Der Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere muss dieser seine Beanstandungen unverzüglich der Alpintrekker-Vertreter bzw. Reiseleitung und Alpintrekker mitteilen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel mitzuteilen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern Alpintrekker wegen der fehlenden Mängelmitteilung keine Abhilfe leisten kann. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Mitteilung (Anzeige) erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

§ 9 Beistandspflicht von Alpintrekker

9.1. Befindet sich ein Gast in Schwierigkeiten, hat Alpintrekker diesem unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu leisten. Wir verweisen hier auf den Paragraphen § 651q BGB. Dem Gast wird empfohlen, in einer dementsprechenden Situation umgehend Kontakt zum Alpintrekker-Vertreter bzw. Reiseleitung oder Alpintrekker unter dem Paragraphen § 13 genannten Kontaktdaten aufzunehmen.

§ 10 Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

​10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Alpintrekker geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

​10.2. Vertragliche Ansprüche des Gastes nach § 651c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

​10.3. Die Abtretung von Ansprüchen des Gastes gegen Alpintrekker an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht mitreisenden Familienangehörigen.

§ 11 Höhenangst-Training und Coaching

​11.1 Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Personen annehmen, die unter akuten Angst- und Panikstörungen leiden. Sollte dies bei der Anmeldung zu unseren Trainings und Coachings verschwiegen werden, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Sollte sich ein Teilnehmer in psychologischer Behandlung befinden, bitten wir vor Buchung des Trainings oder Coachings dies mit dem behandelnden Arzt, Psychologen oder Therapeuten abzusprechen und schriftlich bestätigen zu lassen.

​11.2 Die Bezahlung unserer Ein- und Zwei-Tages-Einzeltrainings sowie Duo-Trainings ist bei Buchung 50% des Gesamtpreises zu entrichten. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Trainings- oder Coachingbeginn fällig.

11.3 Sollte ein Training oder Coaching durch den Teilnehmer bzw. Coachee nicht wahrgenommen werden, verfällt der komplette Anspruch. Eine Umbuchung auf Bergtouren oder andere Angebote, ist ausgeschlossen.

§ 12 Urheberrecht

​12.1 Alle an den Teilnehmer in unseren Kursen und Höhenangst-Trainings ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Alpintrekker hat das Urheberrecht an diesen Unterlagen sowie an den während der Veranstaltung verwendeten Konzepten. Diese sind zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt und es ist diesem nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Alpintrekker ganz oder auszugsweise zu vervielfältigen und/oder ganz oder auszugsweise, entgeltlich oder unentgeltlich Dritten – auch nicht in abgewandelter Form – zur Verfügung zu stellen.

§ 13 Gesundheitsvorschriften

13.1. Alpintrekker empfiehlt allen Gästen den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung. DAV-Mitglieder sind gegen Bergungskosten bis zu Euro 25.000,00 versichert. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten immer dabei sein.

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13.2. Der Gast sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig persönlich informieren. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten und Tropeninstituten hin. Des Weiteren empfehlen wir einen intakten und ausreichenden Impfschutz der Standard-Impfungen.

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

​14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Auf § 306 BGB wird verwiesen.

§ 15 Gerichtsstand

​15.1. Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und Alpintrekker findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Gastes gegen Alpintrekker im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

​15.2. Der Gerichtsstand von Alpintrekker ist der Firmensitz in Fischen im Allgäu.

​15.3. Für Klagen von Alpintrekker gegen den Gast ist der Wohnsitz des jeweiligen Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Alpintrekker maßgebend.

15.4. Die Bestimmungen zu den §§ 14.1. bis 14.3. finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Gast und Alpintrekker anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Gast angehört, für den Gast günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

§ 16 Schlichtungsverfahren

​16.1. Alpintrekker nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert Alpintrekker den Gast. Wir informieren, dass bei Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform zugegriffen werden kann: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

§ 17 Datenschutz

​Der Schutz der personenbezogenen Daten der Gäste von Alpintrekker wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Alpintrekker und die entsprechenden Rechte des Gastes finden sie unter: https://www.alpintrekker.de/datenschutz

Auf Wunsch sendet Alpintrekker dem jeweiligen Gast die Datenschutzerklärung gerne auch schriftlich zu.

§ 18 Reiseveranstalter

​Alpintrekker
Bergtouren und Höhenangst-Training
Riedberger-Horn-Weg 16
87538 Fischen im Allgäu
Büro: 08326/2693011
E-Mail: info@alpintrekker.de
Page: www.alpintrekker.de

Stand dieser AGB: 26. August 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Alpintrekker-Bergsportverleih

§ 1 Geltungsbereich

Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mietvereinbarung. Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden.

§ 2 Eigentumsschutz

Das Mietgerät bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Sie sind und bleiben uneingeschränkt dessen Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Eine Überlassung des gemieteten Geräts an Dritte ist unzulässig. Der Mieter hat den Vermieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.

§ 3 Angebot

Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchungsanfrage dar. Irrtümer vorbehalten. Auf jede Buchungsanfrage erhält der Mieter ein Angebot in dem alle Gebühren, Kosten & die Kaution ersichtlich sind. Jede Bestellung auf Grundlage des Angebots durch einen Mieter stellt lediglich ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Erst mit der Zusendung einer Reservierungsbestätigung oder eines Mietvertrags per E-Mail kommt der Mietvertrag zustande.

§ 4 Mietpreis/Kaution

Der Mietpreis versteht sich als Abholpreis ab Standort Alpintrekker Riedberger-Horn-Weg 16 | 87538 Fischen im Allgäu. Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Der Mietpreis kann durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen).
Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese wird im Angebot an den Mieter festgehalten und im Falle einer Bestellung der Mietgeräte vom Mieter akzeptiert.
Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden. Dies kann bar bei Abholung oder per Vorausüberweisung erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er das Mietgerät/die Mietgeräte in unversehrtem Zustand (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben hat.

§ 5 Stornierung

Buchungen können bis 7 Tage vor dem ersten Miettag kostenfrei storniert werden. Dabei ist folgendes gemeint: Ist der erste Miettag ein Samstag, so können Sie spätestens am Samstag eine Woche zuvor kostenfrei stornieren. Danach beginnen wir mit der Auftragsabwicklung. Sollte danach erst eine Stornierung erfolgen, so müssen wir eine Stornierungsgebühr von fairen 15,00 € einbehalten. Bitte senden Sie uns den Stornierungswunsch per E-Mail zu und vergessen Sie bitte nicht die Vorgangsnummer zu nennen. Am besten antworten Sie immer auf unsere letzte E-Mail, da wir dann alle Informationen direkt vorliegen haben.

§ 6 Lieferung/Rückgabe

Die Zusage eines Anliefer- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit. Im Falle unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände sowie bei einem Defekt auf dem Versandweg erhält der Mieter seinen Mietpreis sowie eine eventuell erhobene Kaution zurück, sofern der Mietgegenstand nicht genutzt werden kann. Der Mieter verpflichtet sich für den Fall einer Nichtlieferung aus oben genannten Gründen vorzubeugen und sich einer Alternativlösung zu bemühen.

Die Rückgabe oder den eventuellen Rückversand des Mietgegenstandes hat am folgenden Werktag nach dem letzten Miettag zu erfolgen. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach, so wird der Mietpreis für jedes Gerät in Tagessätzen entsprechend nachberechnet.

Ist der erste Miettag ein Montag oder der letzte Miettag ein Freitag, so kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, da zum Einen das Wochenende unmittelbar davor und zum Anderen unmittelbar danach liegt. Eine direkte Anlieferung/Abholung am Werktag davor/danach ist daher nicht möglich, wodurch es zu einer zusätzlichen Gebühr für das Wochenende kommen kann. In diesem Fall wird zwischen Mieter und Vermieter eine persönliche Vereinbarung getroffen.

§ 7 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt und endet laut dem vereinbarten Datum des Mietvertrags.
Die Uhrzeit Abholung und Abgabe Uhrzeit sind im Mietvertrag ersichtlich.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Mietgebühr hat bei Abholung in bar sowie bei einem eventuellen Versand des Mietgerätes per Überweisung oder Paypal im Voraus zu erfolgen.
Versandkosten werden vom Mieter getragen.

§ 9 Schadensersatzansprüche/Haftungsausschlüsse

Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. UPS oder DHL.
Der Vermieter haftet nicht für die Kompatibilität von gemieteten Geräten untereinander oder von gemieteten Geräten zu Geräten des Kunden. Der Mieter ist für die Kompatibilität der Mietgeräte verantwortlich und hat dies vor der Miete zu prüfen.

§ 10 Mängelrügen/Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend - spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang - per E-Mail an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters.
Jeder auftretenden Mangel, Schäden, Verlust der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.

Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Anmietung mitgeteilt.

Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Geräten. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

§ 11 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

§ 12 Versicherung

Der Mieter haftet bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter mit den Versicherungsbedingungen einverstanden. Diese liegen dem Mietvertrag bei.

§ 13 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald der die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder das Paket vom Paketdienstleister erhält. Bei der Rückgabe des Pakets geht die Gefahr mit der Abgabe des Pakets bei DHL oder der Übergabe des Pakets an den Paketboten vom Mieter an das Transportunternehmen über.

§ 14 Rückgabe defekter Mietgeräte/Haftung des Mieters

Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung die Kaution übersteigen sollte. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet.

§ 15 Lieferprobleme

Kann ein Gerät nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter (siehe Punkt 9).

§ 16 Fristlose Kündigung

Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.

§17 Mindestalter

Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein. Bei der Warenabholung oder beim Versand des Mietgeräts muss im Vorhinein ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Es wird eine Kopie des Ausweises angefertigt bzw. die Ausweis Nummer auf dem Mietvertrag vermerkt.

§ 18 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten ist der Sitz des Vermieters, 87538 Fischen im Allgäu.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 19 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Alpintrekker

Bergtouren und Höhenangst-Training

Riedberger-Horn-Weg 16

87538 Fischen im Allgäu

Büro: 08326/2693011

Mobil: 0152/25747348

Mail: info@alpintrekker.de
www.alpintrekker.de

​Steuer Nummern:
USt-IdNr. DE351183439
Steuer Nr. 123/283/60282

​Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn die Mietgegenstände zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter zum Versand gebracht wurden.

§ 20 Sonstiges

Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weiter gibt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung und zur technischen Unterstützung der durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen oder Funktionalitäten können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Nach Zurückerhalt des unversehrten Mietgegenstandes wird die Ausweiskopie vernichtet bzw. gelöscht.

Stand dieser AGB: 26. August 2023

Kontakt

Alpintrekker
Bergtouren & Höhenangst-Training
Inhaber & Gründer Stefan Volgmann
Riedberger-Horn-Weg 16
87538 Fischen im Allgäu
Tel. +49 (0)8326/2693011
Mobil +49 (0)152/25747348
info@alpintrekker.de

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