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Schnee Sonne

Einsteigertour zur Hochleite

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Einsteigertour zur Hochleite

Diese ideale Einsteiger-Tour führt uns durch zauberhafte, verschneite Landschaften mit traumhaften Ausblicken in die majestätischen Allgäuer Hochalpen.

Über glitzernde, schneebedeckte Wiesen und durch stille, winterliche Wälder wandern wir, begleitet vom leisen Knirschen des Schnees unter unseren Füßen. Unser Ziel ist der idyllisch gelegene Gasthof Hochleite, wo wir uns nach der Wanderung bei einem heißen Getränk und regionalen Köstlichkeiten aufwärmen und die wohlverdiente Rast genießen können, während wir die atemberaubende Bergkulisse bewundern.

Jetzt Buchen
1 Tag
6 - 10 Personen min. & max.
Programmablauf
Tourentag

Die Wanderung startet von der Fellhornbahn. Der Weg führt uns über verschneite Wiesen am Gasthof Schwand vorbei. Ab hier steigen wir etwas steiler durch ein kleines Waldstück zur Hochleite auf. Von der Sonnenterrasse haben wir einen der besten Blicke in die Allgäuer Hochalpen.

↑ 335 m ↓ 335 m 4 Std.
Leistungen:

Gepr. Bergwanderführer / Bergführer
Leihmaterial: Schneeschuhe und Stöcke ggf. LVS-Ausrüstung

Komplette Tourenorganisation

Zusatzkosten:

Parkgebühren
Sonstige Verpflegungen (Hütteneinkehr z.B. zur Mittagspause)

Getränke und Trinkgelder

Bitte beachten: Kartenzahlungen sind auf den Hütten nur bedingt möglich.

Tourenstart und Tourenende:

Um 9:30 Uhr im Kassenbereich der Fellhorn Talstation

Anforderungen:

Ausdauer für Tagesetappen mit einer Gehzeit bis zu 4 Stunden
Siehe Anforderungs-Erläuterung

Wichtige Hinweise vor der Buchung

Rechtliche Informationen

1. Tourenablauf / Reiseroute
Der beschriebene Programmablauf, bzw. Reiseroute ist nicht zwingend vom Bergführer oder Bergwanderführer einzuhalten. Gründe für eine Anpassung können zum Beispiel das Wetter, Lawinen- und Schneelage, der Ausfall von Seilbahnen, Gebietssperrungen oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse sein. Sollte der beschriebene Reiseablauf nicht möglich oder zu gefährlich sein, wird das Tourenprogramm entsprechend geändert.

2. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Wanderungen, Trainings und Reisen erfordern i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Zeitpunkt der Absage richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung. Detaillierte Informationen dazu findest du in unseren AGB
Selbstverständlich bemühen wir uns, dir in diesem Fall ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Absagefristen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Mehrtagestouren ab 7 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 20 Tage vor Tourstart
- Mehrtagestouren ab 2 bis 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Tourstart
- Tagestouren: eine Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor Tourstart

4. Gruppengröße
Die in der Reisebeschreibung angegebene Gruppengröße bezieht sich auf die Personenanzahl, welcher jeweils ein Bergführer oder Bergwanderführer zugeordnet ist.

5. Unterbringung
In den von uns ausgewählten Hotels und Pensionen steht nur ein begrenztes Kontingent an Einzelzimmern zur Verfügung, welche gegen einen Aufpreis buchbar sind. Aufgrund der begrenzten Anzahl können wir Einzelzimmer nur bedingt garantieren. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Buchung, um deine Wünsche bestmöglich berücksichtigen zu können.

6. Reisepreis / Zahlungsmodalitäten
Der Reisepreis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Steuer, alle zusätzlichen Gebühren und, die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen werden als Mehrkosten aufgelistet und soweit möglich beziffert. Diese Kosten können variieren und die Angaben dienen nur zur Orientierung.
Mit Abschluss des Reisevertrags und gegen Aushändigung des Reisesicherungsscheins, wird eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat ab 13 Tage vor Tourstart zu erfolgen, sofern die Reise nicht noch wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. In diesem Fall gelten die unter 3. beschriebenen Absagefristen als Zahlungsziel.
Tagestouren, die nicht unter die Pauschalreiseregelungen fallen, werden nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir informieren dich rechtzeitig vor dem Zahlungsziel, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

7. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, -abbruchversicherung, sowie zu einer Reisegepäckversicherung, und einer Reiseunfallversicherung (evtl. als Paket abschließen). Möglicherweise ist dieser Schutz bereits in deinem Kreditkartenvertrag enthalten.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Bergung, Rettung und eines Rücktransportes in das Heimatland abdeckt.
Wichtige Hinweise zum Thema

8. Visa-, Pass- und Einreisebestimmungen
Informationen zur Einreise deines Reiselandes befinden sich unter der entsprechenden Länderinformation.

9. Tourismusabgaben
Alle Tourismusabgaben sind, sofern in der Leistungsausschreibung nicht anders angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Das sind z.B. Kurtaxen in Hotels oder Apartments.

10. Hinweise zu körperlichen Einschränkungen (Mobilitätshinweis)
Sollten körperliche Einschränkungen vorliegen kontaktiere uns bitte. Wir beraten dich individuell und stehen dir mit unserer Erfahrung zur Seite, um sicherzustellen, dass deine Wanderung optimal auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist. Gemeinsam finden wir die passende Tour und besprechen alle wichtigen Details, um dir ein sicheres und angenehmes Bergerlebnis zu ermöglichen.

11. Sprache
Unsere geführten Wanderungen, Trainings, und Reisen, soweit nicht explizit in der Leistungsbeschreibung vermerkt, finden in deutscher Sprache statt. Bei Auslandsfahrten können einheimische, nicht deutschsprechende Reiseleiter, Hilfspersonal, sowie Bergführer/Bergwanderführer zum Einsatz kommen, die von einem deutschsprachigen Bergführer/Bergwanderführer begleitet werden.

12. Reiserücktritt
Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

13. Restrisiko
Ein Restrisiko, dessen sich jeder Teilnehmer bewusst sein sollte, lässt sich beim Bergsport nicht vermeiden. Bei realistischer Selbsteinschätzung des eigenen Leistungsvermögens und Verwendung adäquater Ausrüstung kann dieses Risiko jedoch auf ein vertretbares Minimum reduziert werden.
Als Veranstalter tragen wir zur Risikominimierung bei, indem wir eng mit unseren Gästen über die geplanten Unternehmungen kommunizieren, unsere Touren sorgfältig vorbereiten und qualifiziertes Personal einsetzen. Trotz dieser Vorkehrungen kann bei der Ausübung der bergsportlichen Aktivitäten keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das verbleibende Restrisiko wird mit der Buchung akzeptiert.

14. Reiseveranstalter
Alpintrekker Wanderreisen, Riedberger-Horn Weg 16, 87538 Fischen im Allgäu
Telefon.: +49 8326/2693011 E-Mail: info@alpintrekker.de

15. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Widerspruch.html

EU-Rechte des Reiseteilnehmers

EU-Rechte des Reiseteilnehmers

Formblatt nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Alpintrekker Wanderreisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Alpintrekker Wanderreisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Alpintrekker Wanderreisen hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Tel.+49-40-244288-0, E-Mail: service@tourvers.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Alpintrekker Wanderreisen verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:
Alpintrekker Wanderreisen, Riedberger-Horn Weg 16, 87538 Fischen im Allgäu

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  • Garantierte Kleingruppen bei unseren Touren - auch bei unseren E5 Alpenüberquerungen
  • Faire Tourenpreise trotz Kleingruppen
  • Keine Übernachtungen im Massenlager
  • Optimale Tourenplanung
  • Beratung und Erwerb von tourenrelevanter Ausrüstung
  • Wir bringen deine erworbene Ausrüstung mit zum Tourenstart
  • Geringe Anzahlung nach Buchung

Kontakt

Alpintrekker
Wanderreisen
Inhaber & Gründer
Stefan Volgmann
Riedberger-Horn-Weg 16
87538 Fischen im Allgäu
Tel. +49 8326/2693011
Mobil +49 152/25747348
info@alpintrekker.de

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08:30-12:00 und 13:00-16:30
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