Panorama Winterlandschaft

Überschreitung Riedberger Horn Schneeschuhtour - selfguided

Schneeschuhwanderung Riedberger Horn | Winterwanderung Grasgehren | Schneeschuhwandern Allgäu

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Selfguided - Überschreitung Riedberger Horn

Diese Einsteigertour im Allgäu führt dich auf einen echten Klassiker – individuell, flexibel und ganz nach deinem eigenen Terminplan. Die malerische Winterlandschaft mit verschneiten Wäldern und glitzernden Schneefeldern wird dich sofort in ihren Bann ziehen.


Während der Tour genießt du einen traumhaften Panoramablick auf die majestätischen Allgäuer Hochalpen, der dir die beeindruckende Schönheit dieser einzigartigen Bergwelt eindrucksvoll vor Augen führt. Die Route eignet sich perfekt für Schneeschuh-Anfänger, die in entspannter Atmosphäre die Natur erleben möchten.

👉 Premium-Ausrüstung inklusive!
Schneeschuhe und Stöcke sind im Preis enthalten. Die verwendete Ausrüstung stammt aus unserem hochwertigen Schneeschuhverleih und kann vorab eingesehen werden.

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1 Tag
1 - 10 Personen min. & max.
68 €
Programmablauf
Tourentag

Eure Schneeschuhwanderung startet an der gemütlichen Berghütte Grasgehren. Zunächst geht es ein kurzes Stück durch das Skigebiet, bevor ihr der ostseitigen Aufstiegsroute auf das Riedberger Horn (1787 m) folgt. Oben angekommen, erwartet euch ein atemberaubendes Panorama, das von den Allgäuer Hochalpen bis weit in die Schweizer Berge reicht.
Der Abstieg führt über die sonnige Südseite hinab zur Mittelalpe (1373 m), die auch im Winter bewirtschaftet ist und zu einer wohlverdienten Rast mit regionalen Spezialitäten einlädt. Gestärkt wandert ihr anschließend auf dem idyllischen Winterwanderweg zurück zu eurem Ausgangspunkt in Grasgehren.
Diese Tour vereint Genuss, Naturerlebnis und Panoramaausblicke und ist ideal für Einsteiger sowie alle, die den Winter im Allgäu aktiv erleben möchten.

↑ 400 m↓ 400 m 4-5 Std.
Deine Reiseleistungen:

▸ Komplette Planung
▸ Detaillierte Routenbeschreibung mit Kartenausschnitt
▸ GPX-Daten für das GPS-Gerät bzw. Smartphone
▸ Inklusive Schneeschuhe und Stöcke
▸ Telefonisches Beratungsgespräch
▸ Notfallhotline

Nicht im Reisepreis enthalten:

▸ Parkgebühren
▸ Weitere Verpflegung und Einkehr auf den Hütten
▸ Getränke und Trinkgelder
▸ Kartenzahlungen auf Hütten nur bedingt möglich

Reisebeginn/-ende:

Grasgehren an der Skilift-Kasse

Anforderungen unterwegs:

Ausdauer für Tagesetappen mit einer Gehzeit bis zu 5 Stunden.
Schwierigkeitsgrade und Anforderungen ansehen

Reiseinformationen:

Hinweise zu körperlichen Einschränkungen:
Bei Fragen zu eventuell vorliegenden körperlichen Einschränkungen kontaktiere uns bitte gerne.
Wir beraten dich individuell und stehen dir mit unserer Erfahrung zur Seite,
um sicherzustellen, dass deine Wanderung optimal auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist.

Wandererlebnisse, Tourenberichte & Tipps
Wichtige Hinweise vor der Buchung
Veranstalter Alpintrekker Wandereisen

Rechtliche Informationen

1. Tourenablauf / Reiseroute
Der beschriebene Programmablauf, bzw. Reiseroute ist nicht zwingend vom Bergführer oder Bergwanderführer einzuhalten. Gründe für eine Anpassung können zum Beispiel das Wetter, Lawinen- und Schneelage, der Ausfall von Seilbahnen, Gebietssperrungen oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse sein. Sollte der beschriebene Reiseablauf nicht möglich oder zu gefährlich sein, wird das Tourenprogramm entsprechend geändert.

2. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Wanderungen, Trainings und Reisen erfordern i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Zeitpunkt der Absage richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung. Detaillierte Informationen dazu findest du in unseren AGB
Selbstverständlich bemühen wir uns, dir in diesem Fall ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Absagefristen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Mehrtagestouren ab 7 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 20 Tage vor Tourstart
- Mehrtagestouren ab 2 bis 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Tourstart
- Tagestouren: eine Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor Tourstart

4. Gruppengröße
Die in der Reisebeschreibung angegebene Gruppengröße bezieht sich auf die Personenanzahl, welcher jeweils ein Bergführer oder Bergwanderführer zugeordnet ist.

5. Unterbringung
In den von uns ausgewählten Hotels und Pensionen steht nur ein begrenztes Kontingent an Einzelzimmern zur Verfügung, welche gegen einen Aufpreis buchbar sind. Aufgrund der begrenzten Anzahl können wir Einzelzimmer nur bedingt garantieren. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Buchung, um deine Wünsche bestmöglich berücksichtigen zu können.

6. Reisepreis / Zahlungsmodalitäten
Der Reisepreis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Steuer, alle zusätzlichen Gebühren und, die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen werden als Mehrkosten aufgelistet und soweit möglich beziffert. Diese Kosten können variieren und die Angaben dienen nur zur Orientierung.
Mit Abschluss des Reisevertrags und gegen Aushändigung des Reisesicherungsscheins, wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat ab 13 Tage vor Tourstart zu erfolgen, sofern die Reise nicht noch wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. In diesem Fall gelten die unter 3. beschriebenen Absagefristen als Zahlungsziel.
Tagestouren, die nicht unter die Pauschalreiseregelungen fallen, werden nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir informieren dich rechtzeitig vor dem Zahlungsziel, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

7. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, -abbruchversicherung, sowie zu einer Reisegepäckversicherung, und einer Reiseunfallversicherung (evtl. als Paket abschließen). Möglicherweise ist dieser Schutz bereits in deinem Kreditkartenvertrag enthalten.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Bergung, Rettung und eines Rücktransportes in das Heimatland abdeckt.
Wichtige Hinweise zum Thema

8. Visa-, Pass- und Einreisebestimmungen
Informationen zur Einreise deines Reiselandes befinden sich unter der entsprechenden Länderinformation.

9. Tourismusabgaben
Alle Tourismusabgaben sind, sofern in der Leistungsausschreibung nicht anders angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Das sind z.B. Kurtaxen in Hotels oder Apartments.

10. Hinweise zu körperlichen Einschränkungen (Mobilitätshinweis)
Sollten körperliche Einschränkungen vorliegen kontaktiere uns bitte. Wir beraten dich individuell und stehen dir mit unserer Erfahrung zur Seite, um sicherzustellen, dass deine Wanderung optimal auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist. Gemeinsam finden wir die passende Tour und besprechen alle wichtigen Details, um dir ein sicheres und angenehmes Bergerlebnis zu ermöglichen.

11. Sprache
Unsere geführten Wanderungen, Trainings, und Reisen, soweit nicht explizit in der Leistungsbeschreibung vermerkt, finden in deutscher Sprache statt. Bei Auslandsfahrten können einheimische, nicht deutschsprechende Reiseleiter, Hilfspersonal, sowie Bergführer/Bergwanderführer zum Einsatz kommen, die von einem deutschsprachigen Bergführer/Bergwanderführer begleitet werden.

12. Reiserücktritt
Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

13. Restrisiko
Ein Restrisiko, dessen sich jeder Teilnehmer bewusst sein sollte, lässt sich beim Bergsport nicht vermeiden. Bei realistischer Selbsteinschätzung des eigenen Leistungsvermögens und Verwendung adäquater Ausrüstung kann dieses Risiko jedoch auf ein vertretbares Minimum reduziert werden.
Als Veranstalter tragen wir zur Risikominimierung bei, indem wir eng mit unseren Gästen über die geplanten Unternehmungen kommunizieren, unsere Touren sorgfältig vorbereiten und qualifiziertes Personal einsetzen. Trotz dieser Vorkehrungen kann bei der Ausübung der bergsportlichen Aktivitäten keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das verbleibende Restrisiko wird mit der Buchung akzeptiert.

14. Reiseveranstalter
Alpintrekker Wanderreisen, Riedberger-Horn Weg 16, 87538 Fischen im Allgäu
Telefon.: +49 8326/2693011 E-Mail: info@alpintrekker.de

15. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Widerspruch.html

EU-Rechte des Reiseteilnehmers
Veranstalter Alpintrekker Wandereisen

Formblatt nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Alpintrekker Wanderreisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Alpintrekker Wanderreisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Alpintrekker Wanderreisen hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Tel.+49-40-244288-0, E-Mail: service@tourvers.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Alpintrekker Wanderreisen verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:
Alpintrekker Wanderreisen, Riedberger-Horn Weg 16, 87538 Fischen im Allgäu

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Datenschutzerklärung von Alpintrekker Wanderreisen

Formblatt für Pauschalreisen von Alpintrekker Wanderreisen
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FAQ
Häufig gestellte Fragen

Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um deine Wanderung bzw. Wanderreise. Von allgemeinen Wandertipps über die richtige Ausrüstung bis hin zu speziellen Details zu deiner gewünschten Wanderung – wir haben die häufigsten Fragen für dich zusammengestellt, damit du bestens vorbereitet in dein Abenteuer starten kannst.

Du hast noch Fragen? Schreib uns einfach eine E-Mail info@alpintrekker.de oder ruf uns gerne direkt an 08326 269 3011 – wir unterstützen dich sehr gerne!

Häufige Fragen zur selfguided Schneeschuhüberschreitung am Riedberger Horn
Für wen eignet sich die selfguided Schneeschuhüberschreitung am Riedberger Horn?

Die selfguided Schneeschuhüberschreitung am Riedberger Horn richtet sich an erfahrene Winterwanderer, die gerne eigenständig in den Allgäuer Alpen unterwegs sind. Du solltest bereits Erfahrung mit Schneeschuhwanderungen haben und dich auch abseits präparierter Winterwanderwege sicher bewegen können. Da du ohne begleitenden Guide wanderst, sind eine realistische Selbsteinschätzung und Kenntnisse über die besonderen Gefahren im winterlichen Berggelände wichtig. Die Tour eignet sich besonders für naturbegeisterte Wanderer, die das Riedberger Horn in ihrem eigenen Tempo entdecken und eine abwechslungsreiche Schneeschuhwanderung im Allgäu erleben möchten.

Welche Kondition und Erfahrung benötige ich für die eigenständige Schneeschuhtour?

Für die Schneeschuhüberschreitung am Riedberger Horn solltest du über eine gute Grundkondition, Trittsicherheit und Erfahrung mit längeren Winterwanderungen verfügen. Das Gehen im tiefen oder unverspurten Schnee kann deutlich anstrengender sein als eine gewöhnliche Bergwanderung und erfordert zusätzliche Kraft. Wichtig sind außerdem ein sicherer Umgang mit deiner Schneeschuhausrüstung sowie Erfahrung bei der Orientierung im winterlichen Gelände. Da du die Tour eigenverantwortlich durchführst, solltest du deine körperlichen Möglichkeiten realistisch einschätzen und ausreichend Zeitreserven einplanen.

Wie verläuft die Schneeschuhüberschreitung am Riedberger Horn im Allgäu?

Die selfguided Schneeschuhtour führt dich durch die abwechslungsreiche Winterlandschaft rund um das Riedberger Horn und bietet eindrucksvolle Ausblicke auf die Allgäuer Alpen. Je nach gewähltem Tourenverlauf erwarten dich verschneite Bergwiesen, aussichtsreiche Höhenzüge und der Gipfel des 1.787 Meter hohen Riedberger Horns. Anders als bei einer einfachen Hin- und Rückwanderung steht bei einer Überschreitung das Durchqueren des winterlichen Berggeländes im Mittelpunkt. Den genauen Streckenverlauf solltest du vor dem Start anhand deiner Tourenunterlagen prüfen und an die aktuellen Schnee-, Wetter- und Lawinenbedingungen anpassen.

Wie orientiere ich mich bei der selfguided Schneeschuhwanderung im winterlichen Gelände?

Bei einer selfguided Schneeschuhwanderung am Riedberger Horn bist du selbst für die Orientierung und die sichere Wahl deines Weges verantwortlich. Im Winter können Wanderwege, Markierungen und Geländestrukturen unter einer geschlossenen Schneedecke nur schwer erkennbar sein. Deshalb solltest du dich bereits vor der Tour mit dem Streckenverlauf vertraut machen und geeignete Karten sowie ein GPS-Gerät oder eine zuverlässige Navigations-App mitführen. Achte darauf, dass deine digitalen Karten auch offline verfügbar sind, und plane für den Fall technischer Probleme eine alternative Orientierungsmöglichkeit ein.

Welche Schnee-, Wetter- und Lawinenbedingungen muss ich vor der Tour beachten?

Vor deiner Schneeschuhüberschreitung am Riedberger Horn solltest du unbedingt den aktuellen Wetterbericht, die Schneelage und den offiziellen Lawinenlagebericht für das Tourengebiet prüfen. Besonders Neuschnee, starker Wind, schlechte Sicht und rasche Temperaturveränderungen können die Bedingungen im winterlichen Berggelände erheblich beeinflussen. Auch vermeintlich sanfte Hänge können je nach Schneedeckenaufbau und Geländesituation lawinengefährdet sein. Wenn du die Verhältnisse nicht zuverlässig beurteilen kannst oder die Bedingungen ungünstig sind, solltest du auf die Überschreitung verzichten und eine sichere Alternative wählen.

Welche Ausrüstung benötige ich für die Schneeschuhüberschreitung am Riedberger Horn?

Für deine selfguided Schneeschuhwanderung benötigst du passende Schneeschuhe, stabile und wasserdichte Winterwanderschuhe sowie geeignete Wanderstöcke mit großen Schneetellern. Zur persönlichen Ausrüstung gehören außerdem wetterfeste Kleidung, warme Ersatzbekleidung, ausreichend Verpflegung, Getränke, eine Stirnlampe und ein vollständig geladenes Mobiltelefon. Je nach Route und aktueller Lawinensituation kann zusätzlich eine vollständige Lawinennotfallausrüstung mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel erforderlich sein, deren sichere Anwendung du beherrschen musst. Eine sorgfältige Tourenplanung und die richtige Ausrüstung sind wichtige Voraussetzungen, ersetzen jedoch weder alpine Erfahrung noch die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort.

Welche Ausblicke und landschaftlichen Höhepunkte erwarten mich während der Überschreitung?

Das Riedberger Horn gehört zu den besonders aussichtsreichen Bergen der Allgäuer Alpen und begeistert im Winter mit einer eindrucksvollen Gipfellandschaft. Bei guten Sichtverhältnissen eröffnet sich vom 1.787 Meter hohen Gipfel ein weitreichendes Panorama über die verschneiten Allgäuer Hochalpen bis in die Schweizer Bergwelt. Während der Schneeschuhüberschreitung wechseln sich offene Schneeflächen, sanfte Bergrücken und beeindruckende Ausblicke auf die umliegenden Gipfel ab. Die besondere Stille der winterlichen Natur macht diese eigenständige Schneeschuhtour zu einem intensiven Bergerlebnis abseits des alltäglichen Trubels.

Was muss ich bei der Anreise, dem Ausgangspunkt und der Rückkehr nach der Schneeschuhtour beachten?

Plane deine Anreise zur selfguided Schneeschuhüberschreitung am Riedberger Horn frühzeitig und informiere dich vorab über die Erreichbarkeit des vorgesehenen Ausgangspunkts. Da eine Überschreitung nicht zwangsläufig am Startpunkt endet, solltest du auch die Rückkehr zum Parkplatz oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel rechtzeitig organisieren. Berücksichtige dabei mögliche winterliche Straßenverhältnisse, eingeschränkte Busverbindungen und die früh einsetzende Dunkelheit. Informiere außerdem eine Vertrauensperson über deine geplante Route und deine voraussichtliche Rückkehrzeit, damit im Notfall bekannt ist, in welchem Gebiet du unterwegs bist.

Unsere Kontaktdaten

Alpintrekker Wanderreisen
Inhaber & Gründer
Stefan Volgmann
Riedberger-Horn-Weg 16
87538 Fischen im Allgäu
Tel. +49 8326 2693011
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