1. Währung & Bezahlung:
In Grönland ist die offizielle Währung die dänische Krone (DKK). Kartenzahlung, insbesondere mit Visa und Mastercard, ist in größeren Orten weit verbreitet, jedoch kann in abgelegeneren Regionen die Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Kontaktloses Bezahlen ist in vielen Bereichen möglich, aber nicht überall.
2. Zeitverschiebung:
Grönland hat mehrere Zeitzonen, wobei die Hauptstadt Nuuk in der Westgrönland-Zeitzone liegt (UTC-3). Während der Sommerzeit (Ende März bis Ende Oktober) gilt UTC-2.
3. Sicherheit:
Grönland ist ein sicheres Reiseland mit einer sehr niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sollten Reisende sich den extremen Wetterbedingungen bewusst sein und immer gut vorbereitet sein, wenn sie in abgelegene Regionen reisen.
4. Versicherungen:
Eine Reisekrankenversicherung ist für Grönland empfehlenswert, da die medizinische Versorgung in entlegenen Gebieten begrenzt ist und im Notfall der Rücktransport teuer sein kann. EU-Bürger können sich mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) in Dänemark behandeln lassen, diese gilt jedoch nicht in Grönland.
5. Gesundheit:
Die medizinische Versorgung in größeren Städten ist gut, in abgelegenen Gebieten jedoch sehr eingeschränkt. Notfallpläne und eine gute Vorbereitung auf extreme Witterungsbedingungen sind unerlässlich.
6. Impfungen:
Für die Einreise nach Grönland sind keine speziellen Impfungen erforderlich. Die Standardimpfungen (wie Tetanus, Diphtherie, Masern und Polio) sollten aktuell sein.
7. Einreise & Zollbestimmungen:
Grönland gehört zum dänischen Königreich, ist jedoch kein Teil des Schengen-Raums. Für EU-Bürger gelten dennoch ähnliche Einreisebestimmungen. Zollfrei können u. a. bis zu 200 Zigaretten und 1 Liter Spirituosen eingeführt werden.
8. Reisedokumente:
Für EU-Bürger und Bürger des Schengen-Raums ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Der Reisepass muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Fluggesellschaften verlangen in der Regel den Reisepass zur Beförderung.
9. Visum:
EU-Bürger benötigen für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen kein Visum. Für längere Aufenthalte oder Arbeitsaufenthalte gelten spezielle Regelungen.
10. Reise- und Sicherheitshinweise der Außenministerien:
Deutschland: Dänemark - Auswärtiges Amt
Österreich: Dänemark - BMEIA
Schweiz: Dänemark - EDA
Italien (Südtirol): Dänemark - Viaggiare Sicuri
11. Staatsangehörige mit anderen Nationalitäten
Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Einreise- und Visabestimmungen stellen wir zur Verfügung, sobald uns Deine Nationalität bekannt ist.