1. Währung & Bezahlung:
In der Schweiz ist die offizielle Währung der Schweizer Franken (CHF). Kreditkartenzahlungen und kontaktloses Bezahlen sind weit verbreitet, auch in ländlichen Gebieten. Sogar Kleinstbeträge können fast überall kontaktlos beglichen werden.
2. Zeitverschiebung:
Die Schweiz befindet sich in der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), UTC+1. Während der Sommerzeit (Ende März bis Ende Oktober) gilt die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ), UTC+2.
3. Sicherheit:
Die Schweiz gilt als eines der sichersten Länder weltweit. Die Kriminalitätsrate ist sehr gering. Reisende sollten dennoch auf persönliche Gegenstände achten, insbesondere in größeren Städten und bei touristischen Sehenswürdigkeiten.
4. Versicherungen:
EU-Bürger und Bürger der Schweiz können die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen, um grundlegende medizinische Versorgung zu erhalten. Trotzdem wird der Abschluss einer privaten Reiseversicherung empfohlen, insbesondere für Kosten, die nicht von der EHIC abgedeckt sind, wie z. B. Rücktransport.
5. Gesundheit:
Die medizinische Versorgung in der Schweiz ist auf einem sehr hohen Niveau. Es gibt keine besonderen Gesundheitsrisiken für Reisende. Leitungswasser ist von ausgezeichneter Qualität und kann überall sicher getrunken werden.
6. Impfungen:
Für die Einreise in die Schweiz sind keine speziellen Impfungen erforderlich. Standardimpfungen, wie Tetanus, Diphtherie, Masern und Polio, sollten jedoch auf dem aktuellen Stand sein.
7. Einreise & Zollbestimmungen:
Die Schweiz ist Teil des Schengen-Raums, was bedeutet, dass EU-Bürger ohne Grenzkontrollen einreisen können. Zollfrei können z. B. bis zu 200 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen über 18 % Vol. und 5 Liter Wein eingeführt werden. Für detailliertere Informationen wird auf die Schweizer Zollbehörden verwiesen.
8. Reisedokumente:
Für Bürger der EU und des Schengen-Raums reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Dieser muss während des Aufenthalts gültig sein. Für Reisende nach und von der Schweiz wird der Reisepass von den Fluggesellschaften zur Beförderung verlangt.
9. Visum:
Bürger der EU und des Schengen-Raums benötigen kein Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen. Für längere Aufenthalte oder besondere Zwecke (z. B. Arbeit oder Studium) können spezielle Regelungen gelten.
10. Reise- und Sicherheitshinweise der Außenministerien:
Deutschland: Schweiz - Auswärtiges Amt
Österreich: Schweiz - BMEIA
Italien (Südtirol): Schweiz - Viaggiare Sicuri
11. Staatsangehörige mit anderen Nationalitäten
Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Einreise- und Visabestimmungen stellen wir zur Verfügung, sobald uns Deine Nationalität bekannt ist.